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Infobereich

In unserem Infobereich bieten wir Ihnen zum Einen Hinweise für gutes Wohnen - Zum Anderen bieten wir Ihnen hilfreiche Tipps und Tricks zum Erhalt Ihrer Wohnung.

Unser Ratgeber für gutes Wohnen

Die kalte Jahreszeit hat begonnen. Mit ihr nehmen Anfragen zur Funktionsweise der Heizkörper und Thermostatventile zu.

Thermostatventile sind selbstständig arbeitende Temperaturregler. Im Thermostatkopf befindet sich eine Messflüssigkeit, die sich je nach Raumtemperatur ausdehnt bzw. zusammenzieht und damit das Ventil selbsttätig schließt bzw. öffnet. Je nach eingestellter Temperatur wird bei entsprechend ansteigender Raumtemperatur das Ventil geschlossen bzw. nach Raumabkühlung das Ventil wieder geöffnet. Ist also die Raumtemperatur entsprechend der Thermostateinstellung erreicht, kühlt sich der Heizkörper entsprechend ab. Wird die gewünschte Raumtemperatur unterschritten, öffnet sich das Ventil, und der Heizkörper erwärmt sich wieder.

Sollte dennoch einmal ein Defekt auftreten (der Heizkörper wird gar nicht warm oder ist ständig heiß), melden Sie dies bitte in unserem Hause an.

Neue Fenster und eine moderne Heizung machen nicht nur Freude, sondern können auch Probleme mit sich bringen. Die neuen Kunststofffenster lassen eine zwangsweise Be- und Entlüftung des Raumes nicht mehr zu.

Bedenkt man, dass beim Baden, beim Kochen, beim Wäschetrocknen und auch beim Schlafen in einem Vier-Personen-Haushalt immerhin pro Tag fast 10 Liter in Form von Dampf anfallen, wird klar, dass diese hohe Luftfeuchtigkeit nicht gerade zu einem erhöhten Behaglichkeitsgefühl beiträgt.

Durch regelmäßiges Lüften können ein ungesundes Wohnklima ausgeschlossen und Schäden an der Bausubstanz verhindert werden.

Und so wird es richtig gemacht:

- Lassen Sie Ihre Wohnung nie (auch über Nacht nicht) ganz auskühlen, um ein teueres Aufheizen der abgekühlten Räume zu vermeiden (+16° C möglichst nicht unterschreiten).
- Sorgen Sie mehrmals täglich durch das Öffnen von Türen und Fenstern für Durchzug. Schon nach fünf bis zehn Minuten ist die verbrauchte und feuchte Luft ausgetauscht.
- Während des Lüftens sollen die Fenster nicht gekippt, sondern weit geöffnet und die Heizung natürlich abgestellt sein. Diese Stoßlüftung garantiert einen effektiven Luftaustausch in kürzester Zeit.
- Achten Sie auf Wärmeaustausch! Gardinen und Möbel vor den Heizkörpern verhindern eine freie Wärmeabgabe.
- Verdecken Sie niemals den Fühler des Heizkostenverteilers! Dadurch verfälschen Sie das Messergebnis zu Ihrem Nachteil.

Immer wieder steht das Problem „Müll" an. Überquellende Müllcontainer, willkürlich abgeladener Sperrmüll beeinträchtigen das Wohnumfeld, ganz besonders in den Neubaugebieten.

Nutzen Sie die Möglichkeit des Dualen Systems intensiver, trennen Sie den Müll besser. Wertstoffcontainer bezahlen Sie mit Ihrer Abfallgebühr, die durch den Landkreis Oder-Spree erhoben wird.

Jeder Wertstoffcontainer, der jedoch mit Fremdstoffanteilen vorgefunden wird, kann nicht im Rahmen der Recycling-Tour abgefahren werden. Er gilt als Restmüllcontainer und kostet Ihr zusätzliches Geld!

Was gehört in welchen Container?

Gelb Blau Schwarz
Konserven- und Getränkedosen Zeitschriften Restmüll
Verschlüsse, Alu-Deckel, Alu-Folien Zeitungen Hausmüll
Getränke- und Milchkartons Pappe Wegwerfwindeln
Kunststoff-Flaschen Papier  
Kunststoff-Becher Kartons  
Schaumstoffe/Styroporverpackungen    

In keinen dieser Behälter gehören unter anderem:
Farben, abgelöste Tapeten und Autobatterien, Sondermüll, Toilettenbrillen, Blumenkästen, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Sperrmüll

Immer wieder finden sich in diesen Räumen alte Möbel und sonstiger Sperrmüll an. Dabei ist es so einfach! Die KWU holt alles kostenlos ab. Sie müssen nur eine Postkarte an die KWU schicken. Diese Karten erhalten Sie direkt bei der KWU in der Karl-Marx-Str. 11/12 in 15517 Fürstenwalde - Telefon (03361) 7743-62.

Eine Unsitte ist es, Schuhe und Schuhschränke im Treppenhaus stehen zu lassen. Es sieht nicht nur unschön aus, es behindert auch beim Reinigen der Treppen und stellt vor allem eine Stolperfalle für Mieter dar, die an diesen Schuhen und Schuhschränken vorbeilaufen müssen.Auch ist der Zugang für Rettungskräfte wie z.B. Notarzt und Feuerwehr erschwert. Dies kann für jeden Mieter schlimme Folgen haben!

Also: Schuhschränke und Schuhe gehören in die Wohnung und nicht vor die Wohnungseingangstür.

In unseren Wohngebieten verfügen wir über ausreichende Pkw-Stellplätze. Dennoch ist es üblich, Autos unter Balkonen und auf Wirtschaftswegen zu parken. Dies stellt nicht nur eine Nutzungsbeeinträchtigung der Balkone dar, sondern bringt auch Gefahr für Leib und Leben mit sich. Denken Sie bitte daran, jeder kann irgendwann einmal die Feuerwehr, einen Notarzt oder einen Krankenwagen benötigen. Zugeparkte Wirtschaftswege behindern die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge.

Das Verhältnis Mieter - Vermieter ist ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Reden Sie mit uns über Ihre Probleme. Weisen Sie uns auf Missstände hin. Helfen Sie mit, Ihr Wohngebiet in Ordnung zu halten. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner. Nur gemeinsam werden wir erreichen, dass jeder gern in seinem Wohngebiet wohnt und sich dort auch wohl fühlt.

Hausvertrauenspersonen gesucht!

Noch vor zehn Jahren gab es in jedem Aufgang unserer Wohngebäude und im Altbaubereich pro Haus einen Mieter, der sich um die Belange der Mieterschaft kümmerte und einen "guten Draht" zur Wohnungsverwaltung hatte. Dies trug wesentlich zum Zusammenhalt der Hausgemeinschaften bei. Wir möchten versuchen, dieses System wieder zu beleben. Die aus Ihrer Mitte vorgeschlagenen Hausvertrauenspersonen sollen erster Ansprechpartner für kleine Probleme im Treppenaufgang oder im Haus sein und diese an die Verwaltung zur Klärung weiterleiten. Das heißt nicht, dass jeder andere Mieter aus seiner "Verantwortung", z.B. Mängel zu melden, entlassen ist, aber manchmal verlässt sich eben jeder auf den anderen.

Weiterhin könnten wir uns vorstellen, dass auch die Organisation von Hausgemeinschaftsfeiern oder kleinere Verschönerungsarbeiten im Wohnbereich zu den freiwilligen Aufgaben der Hausvertrauenspersonen gehören. Ziel soll sein, dass aus einer Anzahl von Mietern eine Gemeinschaft wird oder auch weiterhin besteht. Wir stellen dafür pro vermietete Wohnung im Jahr 5 Euro zur Verfügung. Das Geld kann nach Absprache der Vorhaben mit uns gegen Quittung in Anspruch genommen werden. Rechtsanspruch besteht prinzipiell nicht, und der Verwendungszweck soll im allgemeinen Interesse der Mietergemeinschaft sein. Verstehen Sie dieses Angebot als einen Schritt in Richtung einer besser funktionierenden Mietergemeinschaft. Nutzen Sie es.

Für andere und immer für bessere Ideen sind wir offen und werden in jedem Fall Umsetzungsmöglichkeiten prüfen. Wohnen bei uns soll mehr sein, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.

Wenn Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen möchten, dann reden Sie mit uns. Sei es ein schönes neues Bad oder der Wunsch nach neuen Zimmertüren - gemeinsam finden wir eine Lösung.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern unter der Telefonnummer: 03366-422 90 zur Verfügung.

Ansprech­partner

Franziska Merten

Verwaltung, Vermietung

T: 03366-422 91
F: 03366-422 98

Unsere Hinweise für gutes Wohnen

Belästigungen durch Lärm führen häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Grundsätzlich zählen Lärmbelästigungen zum vertragswidrigen Verhalten.

Soll z. B. gegen einen Mieter wegen laufender Lärmstörungen vorgegangen werden, ist es weder für eine Abmahnung noch für eine Kündigung oder eine Unterlassungsklage ausreichend, wenn lediglich von ,,laufenden Ruhestörungen" gesprochen wird. Daher ist zu empfehlen, zumindest Ort, Datum und Uhrzeit, sowie die Art der Störung schriftlich zu fixieren und dafür Beweise zu sammeln (z.B. schriftliche Bestätigung der anderen Hausbewohner).

Praktische Schwierigkeiten bereitet häufig die Substantiierung des Vortrages über die Intensität des Lärms. Auch insoweit ist z. B. eine pauschale Behauptung, es wäre "sehr laut" gewesen, regelmäßig nicht ausreichend. Man kann z. B. sagen, der Partylärm aus der Nachbarwohnung sei so laut gewesen, dass er beispielsweise das Geräusch von in der eigenen Küche einlaufendem Wasser übertönt habe. Da man dieses Geräusch rekonstruieren kann, ergeben sich somit Anhalte, wie laut es war.

Können die Lärmstörungen hinreichend substantiiert vorgetragen und bewiesen werden, kann der störende Mieter im Wege der Abmahnung zur Unterlassung weiterer Störungen aufgefordert werden. Bei weiteren Störungen nach Abmahnung ist der Vermieter zur Erhebung der Unterlassungsklage (§ 550 BGB) und im Falle einer erheblichen Verletzung der Rechte des Vermieters zur Kündigung berechtigt (§ 553 BGB). Um dem aus dem Wege zu gehen, appellieren wir nochmals an alle Mieter, sich angemessen in Ihren Wohnungen zu verhalten, die Ruhezeiten zu beachten und somit etwas Rücksicht auf den anderen zu nehmen.

Nicht umsonst stellt die Hausordnung die gegenseitige Rücksichtnahme in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Ein Zusammenleben von Dutzenden, manchmal von Hunderten Menschen mit unterschiedlichen Charakteren, Eigenschaften und Neigungen ist überhaupt nur gegeben, wenn Rücksicht auf den anderen genommen wird.

Wer sich diesem Lebensgesetz widersetzt, schadet der Gemeinschaft und damit auch sich selbst.

Bei Familienfeiern muss auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr geachtet werden. Übermäßiger Partylärm ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter, dem Mieter nach einer erfolglosen schriftlichen Abmahnung fristlos zu kündigen (AG Köln WM 87, 21; WM 74,150). Gartenfeste, die sich im üblichen Umfang halten, müssen von den Nachbarn hingenommen werden. Bei besonderen Anlässen (Hochzeit, Silvester, Karneval) ist auch eine Störung zumutbar. Es gibt kein allgemeines Recht, einmal im Monat die Nachtruhe der Nachbarn stören zu dürfen (OLG Düsseldorf 90,166).

Führt das Öffnen des Garagentores zur Störung der Nachtruhe, darf die Garage von 22.00 bis 06 00 Uhr nicht benutzt werden (OLG Düsseldorf WM 91,438).

Nachdem das Land Brandenburg eine Hundehalterverordnung im Hinblick auf gefährliche Hunde erlassen hat, wurden wir darauf hingewiesen, dass uns, also dem Vermieter, außer der Verordnung noch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Haltung von gefährlichen Hunden zu untersagen.

Von diesem Recht möchten wir auch Gebrauch machen. Wir berufen uns dabei auf verschiedene Urteile von einigen Landgerichten zu diesem Sachverhalt.

Die Urteile stützen sich darauf, dass gefährliche Hunde mit der Kraft eines normalen Erwachsenen nicht zu bändigen seien, sondern bis zur Bewegungsunfähigkeit oder schlimmstenfalls dem Tod ihres vermeintlichen Gegners kämpfen.

Das Verbot für die Haltung von gefährlichen Hunden ist auch unabhängig davon, ob das spezielle Tier in irgendeiner Art und Weise schon mal gefährlich aufgefallen ist. Die rassenbedingte Aggressivität und die extreme Bisstüchtigkeit dieser Hunde stellen eine untragbare Gefahr für andere Mieter dar.

Folgende Rassen und deren Kreuzungen zählen laut Verordnung zu den gefährlichen Hunden, deren Haltung wir nicht gestatten.

- Alano
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rhodesian Ridgeback - Rottweiler - Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu.

Leider ist es immer noch notwendig darauf hinzuweisen, dass die Zahlung des Mietzinses die Hauptleistungspflicht des Mieters ist, so dass der Verzug der Zahlung des Mietzinses eine Leistungsstörung darstellt. In Verzug setzt sich der Mieter schon dann, wenn er nicht, wie im Mietvertrag geregelt und durch Unterschrift beider Vertragsparteien verbindlich vereinbart, die Miete monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag an den Vermieter entrichtet.

Mit der Konsequenz aus der Nichtachtung dieser Tatsache sahen sich in den letzten Monaten wieder einige Mieter konfrontiert. Ob nun ein gerichtlicher Mahnbescheid und in der Folge der Gerichtsvollzieher ins Haus kam, das Amtsgericht die Klage auf Zahlung der Rückstände bzw. auf Zahlung der Rückstände und Räumung der Wohnung zustellte oder der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung vornehmen musste, diese sehr erheblichen Kosten hatte der Schuldner dann auch noch zu tragen. Die Wahrscheinlichkeit danach wieder "auf einen grünen Zweig zu kommen" ist sehr gering.

Nach wie vor bieten wir unseren Mietern, die mit der Zahlung des Mietzinses in Rückstand geraten sind, unsere Hilfe an. Wir erwarten allerdings, dass sie sich persönlich mit unseren Mitarbeitern in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter stehen den Betreffenden am Sprechtag oder auch nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung. Die Schuldenregulierung kann vertraglich vereinbart werden. Die abstrichlose Erfüllung dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

An dieser Stelle sei nochmals auf die Möglichkeit der Hilfegewährung durch die örtliche Schuldnerberatung hingewiesen.

Abfall und Unrat gehören in die dafür vorgesehenen Müllgefäße. Die Mülltonnenstandplätze sind sauber zu halten. Müll gehört in die Tonnen und nicht daneben. Jeder sollte wissen, dass wahllos abgelegter Unrat Ungeziefer anlockt.

Nicht gesäuberte Tonnenstandplätze werden durch unsere Hausmeister gesäubert. Die Kosten werden dann auf die Betriebskosten der jeweiligen Mieter umgelegt.

Wir bitten alle Mieter um Mithilfe, das Wohnumfeld sauber zu halten.

Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Rundfunk und Schallplatten hören und fernsehen.

Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stören. Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten (mittags 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens). In den Ruhezeiten muss auf jeden Fall die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über die Musikausübung im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen.

Der Verlust der Wohnung steht meist am Ende einer Kette von Schicksalsschlägen, die zu finanziellen Schwierigkeiten und Mietrückständen führen - weil eine Mieterhöhung unbezahlbar ist, nach Verlust des Arbeitsplatzes oder weil Partner sich trennen. Der eine steht ohne Wohnung da oder für beide reicht das Geld nicht aus. Am Ende stehen Kündigung und Wohnungslosigkeit. Im Einzelfall kann vielleicht schon das Mietrecht oder die Inanspruchnahme sozialer Hilfen Mietern die Wohnung erhalten. Reden Sie mit uns. In den meisten Fällen finden wir gemeinsam einen Weg, der die drohende Obdachlosigkeit abwendet.

Welche Reparaturkosten übernimmt die BWV? Viele Fragen unserer Mieter veranlassen uns, hier Aufklärung zu geben. Die Reparaturen von defekten Lichtschaltern und Steckdosen, Schäden an der baulichen Substanz (wie Fenster, Dach, Installationen und Fassade) werden bei Meldung durch die BWV veranlasst.

Defekte Küchenspülen oder das Anschließen der Spüle muss jeder Mieter selbst bezahlen, da es sich hier um ein Möbelstück handelt, welches dem Mieter gehört.

Die Kosten für abgebrochene Schlüssel, defekte Wohnungseingangs- und Briefkastenschlösser muss jeder selbst bezahlen.

Die Wohnung ist, entsprechend dem Mietvertrag, regelmäßig durch den Mieter zu renovieren.

Zur ordnungsgemäßen Gebrauchsgewährung als Hauptpflicht des Vermieters gehört auch die Überlassung der Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür und sonstige verschließbare Räume. Benötigt der Mieter, etwa wegen der Größe seiner Familie, zusätzliche Schlüssel, darf er sie auf seine Kosten anfertigen lassen. Bei der Räumung des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Schlüssel zurückzugeben, auch etwaige zusätzlich angefertigte.

Fehlende Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen.

Untermiete liegt vor, wenn der Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten gegen Entgelt überlässt.

Grundsätzlich ist der Mieter nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der gemieteten Sache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Sache weiterzuvermieten.

Nachfolgende, durch Sie zu erteilende Informationen dienen einer optimalen Bearbeitung Ihrer Wohnungsbewerbung.

- Gründe für den Wohnungswechsel
- Vorstellungen über Ihre zukünftige Wohnung (wie z. B. örtliche Lage, Alt- oder Neubau, Größe der Wohnung, gewünschte Heizungsart, Balkon, Etage)
- maximale Miethöhe incl. Nebenkosten
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beschäftigungsverhältnis, Angaben über Ihre monatlichen Bezüge, derzeitige Anschrift)
- Angaben über mitziehende Personen
- mitziehende Haustiere

Gehen Sie davon aus, dass die von Ihnen getätigten Angaben den Datenschutzbestimmungen unterliegen und ausschließlich firmenintern genutzt werden. Des weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Angaben Grundlage des abzuschließenden Mietvertrages bilden. Jede absichtliche Fehlinformation führt zur fristlosen Kündigung eines eventuell entstandenen Mietvertrages und zieht Schadensersatzforderungen nach sich.

Die schwerwiegendste Folge des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, § 556b BGB.

Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der den Mietzins für zwei Monate erreicht.